Köln. „Die vollständige Erfassung der geleisteten Arbeitszeit ist die Basis für eine gerechte Entlohnung und für einen ausreichenden Gesundheitsschutz aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, erklärt Elena Rubleva, Arbeits- und Sozialrechtsexpertin der KAB Deutschlands nach dem jüngsten Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zur gesetzlichen Pflicht der Arbeitszeiterfassung. Nun sei die Bundesregierung gefordert, ihre Hausaufgaben zu machen und die Erfassung der Arbeitszeit so zu regeln, dass sämtliche Arbeitszeiten erfasst werden, ohne dass die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers oder der Datenschutz verletzt werden, betont die KAB-Rechtsexpertin.
Mit dem jüngsten Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichtes wird der Arbeitgeber verpflichtet nun systematisch die gesamte Arbeitszeit zu erfassen. Dem Urteil voraus gegangen ist das sogenannte Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Mai 2019.
Gegen Entgrenzung von Arbeit und Freizeit
„Mit der jetzigen Dokumentationspflicht des Arbeitsgebers über die gesamte geleistete Arbeitszeit besteht die große Chance, der Entgrenzung von Arbeit und Freizeit entgegenzuwirken“, betont Arbeitsrechtsexpertin Rubleva. „Die jetzt anstehende Umsetzung in ein neues Arbeitszeitgesetz ist längst überfällig“, so Rubleva. Die Bunderegierung habe seit 2019 keine gesetzlichen Regelungen geschaffen, die einerseits die vereinbarte Arbeitszeit erfasst und andererseits den Arbeitnehmer vor Eingriffen in seine Persönlichkeitsrechte schützt. Bei der Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung müssten auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates beachtet werden, ansonsten bedeute das Urteil auch ein Ende der Vertrauensarbeitszeit. Das Bundesarbeitsgericht habe zwar das Initiativrecht des Betriebsrates aufgrund der Gesetzeslage verwehrt, aber eine Beteiligung der betrieblichen Ausgestaltung offengelassen.