Rente

Für eine gerechte Altersversorgung: Auf die starke Gesetzliche Rente setzen
Die gesetzliche Rente hat sich bewährt und ist entgegen allen Unkenrufen effizient, kostengünstig und leistungsstark. Das Netzwerk Gerechte Rente setzt sich seit Jahren dafür ein, in der staatlichen Sozialpolitik wieder stärker auf die umlagefinanzierte gesetzliche Rente, statt individueller privater Vorsorge zu setzen. Ein gutes Einkommen der Menschen im Alter und bei Erwerbsminderung ist möglich.

Die kommende Koalition muss dazu entschlossene Schritte gehen.

Rentenniveau dauerhaft stabilisieren
Das Rentenniveau ist dauerhaft, auch über 2025 hinaus, bei mindestens 48 Prozent zu stabilisieren. Ein höheres Niveau ist nicht nur wünschenswert, sondern auch anzustreben. Die letzten 20 Jahre haben gezeigt, dass mit privaten individuellen Versicherungen keine vernünftige Alterssicherung flächendeckend aufzubauen ist. Stattdessen wurden 20 Jahre mit sinnlosen Experimenten verbracht. Es sollten jetzt nicht weitere 20 Jahre mit Experimenten mit privater Vorsorge vergeudet werden, egal ob es hierbei um weniger Garantien, weniger Sicherheiten oder eine stärkere Verpflichtung der Beschäftigten geht. In allen Varianten werden die Risiken immer weiter den Beschäftigten aufgebürdet, während die Arbeitgeber aus der Verantwortung entlassen werden. Alle Modellrechnungen zeigen, dass eine gute Absicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung solider, günstiger und gerechte durch die gesetzliche Rentenversicherung erreicht werden kann. Da-her führt kein Weg an einem stabilen Rentenniveau vorbei. Ergänzt um von den Arbeitgebern finanzierte Betriebsrenten. Eine gute Beschäftigungspolitik, höhere Steuerzuschüsse oder andere Formen der ergänzenden Finanzierung können den für ein stabiles Rentenniveau nötigen Beitragssatzanstieg künftig dämpfen.

Keine Aktienrente

Die Einführung einer Aktienrente, die zulasten der gesetzlichen Rente geht, lehnen wir entschieden ab. Auch andere Vorschläge individueller kapitalgedeckter Renten innerhalb der GRV lehnen wir ab. Mehr Kapitaldeckung in der Alterssicherung löst nicht den Finanzierungsbedarf aufgrund des demografischen Wandels. Und der herbeigeredete Generationenkonflikt kann damit erst Recht nicht befriedet werden, da eine Umstellung auf Kapitaldeckung gerade die jungen Menschen doppelt belastet.

Keine Anhebung des Rentenalters
Abzulehnen ist und bleibt jede weitere Anhebung des Rentenalters. Schon die Rente mit 67 ist für viel zu viele Beschäftigte eine unerreichbare Herausforderung. Nichts spalte die Menschen so sehr in Gewinner und Verlierer wie eine höhere Altersgrenze. Und sie trifft nicht die „älteren“ Menschen, sondern alle heutigen und künftigen Erwerbstätigen. Denn eine höhere Altersgrenze heißt für diese, länger arbeiten, länger Beiträge zahlen und dafür kürzer Rente zu bekommen. Vor diesem Hintergrund ist zu begrüßen, dass sich die Koalition wenigstens für die kommenden vier Jahre darauf verständigen konnte. Bedauerlich ist, dass dies keine langfristige Absage an höhere Altersgrenzen ist.

Erwerbsminderung besser absichern
Essentiell für die Beschäftigten ist eine gute Absicherung im Falle der Erwerbsminderung. Die erreichten Verbesserungen müssen unbedingt analog auch auf den Bestand übertragen werden, nur so ist eines der größten Armutsrisiken wirksam zu reduzieren. Insgesamt ist der Frage Zugang zur Erwerbsminderung wieder verstärkte Aufmerksamkeit zu schenken, denn viel zu vielen Menschen wird der Zugang ganz verweigert, weil sie nicht krankgenug sind. Scharf zu kritisieren ist, dass im Sondierungspapier gar kein Gedanke an Erwerbsgeminderte verschwendet wurde. Dies muss jetzt dringend nachgeholt werden.

Erwerbstätigenversicherung
Schon seit Jahren betont das Netzwerk Gerechte Rente, dass in einem ersten Schritt die nicht abgesicherten Selbstständigen dringend in die GRV einzubeziehen sind. Insgesamt ist eine Erwerbstätigenversicherung anzustreben, in die langfristig alle Erwerbstätigen einbezogen werden. Im Koalitionsvertrag muss die Einbeziehung wenigstens der nicht abgesicherten Selbstständigen enthalten sein.

Grundrente
Zu prüfen sind Nachbesserungen bei der Grundrente. Dies gilt insbesondere für eine Entbürokratisierung des Verfahrens, von Zugangsvoraussetzungen über die Berechnung bis hin zur Einkommensanrechnung. Auch sollte die Abschaffung der Wartezeit von 33 Beitragsjahren für Freibeträge in den Fürsorgeleistungen (Grundsicherung, ALG II etc.) und dem Wohngeld dringend geprüft werden.

Zweifache Besteuerung der Renten systematisch vermeiden
Das Bundesverfassungsgericht hat stets betont, dass im Übergang zur nachgelagerten Besteuerung zweifache Besteuerung in jedem Fall zu vermeiden ist. Der Bundesfinanzhof hat nun im Mai 2021 deutlich gemacht, dass es zeitnah zu einer systematischen zweifachen Besteuerung kommen wird. Die neue Koalition muss hier schnell eine deutliche Ansage machen und den Rentenfreibetrag für den Übergang so ausgestalten, dass zweifache Besteuerung strukturell ausgeschlossen ist. Hierzu ist im Sondierungspapier nichts zu finden.

Rehabilitation ausbauen
Bedingungen zu schaffen und weiter zu verbessern, die ermöglichen, dass Menschen gesund bis zur Rente arbeiten können, bleibt drängender Handlungsauftrag für die Koalition. Nur so kann auch ein höherer Beschäftigungsgrad der Älteren erreicht werden. Neben guten, gesunden Arbeitsbedingungen sind daher die verhältnisorientierte betriebliche Prävention sowie das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) weiter zu stärken. Um die Erwerbsfähigkeit der Beschäftigten in einer sich stark wandelnden Arbeitswelt zu erhalten und wiederherzustellen, sind insbesondere die Ansätze personenzentrierter und am umfassenden Bedarf der Menschen ausgerichteten medizinischen und beruflichen Rehabilitation zu stärken und weiter voranzubringen

Netzwerk gerechte Rente
(DGB, SoVD, Der Paritätische Gesamtverband, VdK, KAB)